Klasse A, A2, A1:

Gesetzlich sind 12 Pflichtstunden vorgeschrieben, diese umfassen 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten a`45min. Es sei aber gesagt dass vor den Pflichtstunden immer einige Übungsstunden liegen. So wie nach den Pflichtstunden auch einige Übungsstunden, in Form von einer Prüfungsvorbereitung, liegen. Die Ausbildung darf gesetzlich auch nicht mit den Pflichtstunden starten oder enden.

Klasse AM:

Hier sind keine Pflichtstunden vorgeschrieben. Nur Übungsstunden, bis die Fahrzeugbeherrschung gegeben ist.

Mofa:

Beschränkt sich auf eine 90-Minütige Übungsfahrt.

Klasse B:

Gesetzlich sind 12 Pflichtstunden vorgeschrieben, diese umfassen 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten a`45min. Es sei aber gesagt dass vor den Pflichtstunden immer einige Übungsstunden liegen. So wie nach den Pflichtstunden auch einige Übungsstunden, in Form von einer Prüfungsvorbereitung, liegen. Die Ausbildung darf gesetzlich auch nicht mit den Pflichtstunden starten oder enden.

Klasse B96:

Insgesamt sind 4,5 Zeitstunden vorgegeben.

Klasse BE:

Auch hier ist es wie bei Klasse B, was die Übungsstunden betrifft. Die Pflichtstunden umfassen 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt, sowie 1 Nachtfahrt a`45min.