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Klasse A, A2, A1:
- Gesetzlich vorgeschrieben: 12 Pflichtstunden, die sich wie folgt zusammensetzen:
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten (jeweils à 45 Minuten).
- Vor den Pflichtstunden sind immer Übungsstunden erforderlich, und nach den Pflichtstunden folgt eine Prüfungsvorbereitung.
- Die Ausbildung darf gesetzlich nicht mit den Pflichtstunden beginnen oder enden.
Klasse AM:
- Keine Pflichtstunden vorgeschrieben.
- Es werden Übungsstunden benötigt, bis die Fahrzeugbeherrschung sicher gegeben ist.
Mofa:
- 1 Übungsfahrt à 90 Minuten.
Klasse B:
- Gesetzlich vorgeschrieben: 12 Pflichtstunden, die sich wie folgt zusammensetzen:
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten (jeweils à 45 Minuten).
- Vor und nach den Pflichtstunden werden Übungsstunden eingeplant, um die Fahrsicherheit zu gewährleisten, insbesondere eine Prüfungsvorbereitung.
- Auch hier darf die Ausbildung gesetzlich nicht mit den Pflichtstunden beginnen oder enden.
Klasse B96:
- Gesetzlich vorgeschrieben: 4,5 Zeitstunden insgesamt.
Klasse BE:
- Pflichtstunden:
- 3 Überlandfahrten
- 1 Autobahnfahrt
- 1 Nachtfahrt (jeweils à 45 Minuten).
- Auch hier sind Übungsstunden notwendig, um eine sichere Fahrzeugbeherrschung zu gewährleisten.