Klasse A, A2, A1:

  • Gesetzlich vorgeschrieben: 12 Pflichtstunden, die sich wie folgt zusammensetzen:
    • 5 Überlandfahrten
    • 4 Autobahnfahrten
    • 3 Nachtfahrten (jeweils à 45 Minuten).
  • Vor den Pflichtstunden sind immer Übungsstunden erforderlich, und nach den Pflichtstunden folgt eine Prüfungsvorbereitung.
  • Die Ausbildung darf gesetzlich nicht mit den Pflichtstunden beginnen oder enden.

Klasse AM:

  • Keine Pflichtstunden vorgeschrieben.
  • Es werden Übungsstunden benötigt, bis die Fahrzeugbeherrschung sicher gegeben ist.

Mofa:

  • 1 Übungsfahrt à 90 Minuten.

Klasse B:

  • Gesetzlich vorgeschrieben: 12 Pflichtstunden, die sich wie folgt zusammensetzen:
    • 5 Überlandfahrten
    • 4 Autobahnfahrten
    • 3 Nachtfahrten (jeweils à 45 Minuten).
  • Vor und nach den Pflichtstunden werden Übungsstunden eingeplant, um die Fahrsicherheit zu gewährleisten, insbesondere eine Prüfungsvorbereitung.
  • Auch hier darf die Ausbildung gesetzlich nicht mit den Pflichtstunden beginnen oder enden.

Klasse B96:

  • Gesetzlich vorgeschrieben: 4,5 Zeitstunden insgesamt.

Klasse BE:

  • Pflichtstunden:
    • 3 Überlandfahrten
    • 1 Autobahnfahrt
    • 1 Nachtfahrt (jeweils à 45 Minuten).
  • Auch hier sind Übungsstunden notwendig, um eine sichere Fahrzeugbeherrschung zu gewährleisten.