Wir bilden folgende Fahrerlaubnis Klassen aus:

Klasse A

Der große Motorradführerschein – Direkteinstieg ab 24 Jahren.

Klasse A2

Motorräder mit maximal 48 PS – Einstieg ab 18 Jahren, Beginn bereits mit 17 1/2 Jahren möglich.
Theorieprüfung frühestens 3 Monate, Praxisprüfung frühestens 1 Monat vor dem 18. Geburtstag.

Klasse A1

Motorräder mit maximal 125ccm – Einstieg ab 16 Jahren, Beginn bereits mit 15 1/2 Jahren möglich.
Theorieprüfung frühestens 3 Monate, Praxisprüfung frühestens 1 Monat vor dem 16. Geburtstag.

Klasse AM

Der „Rollerführerschein“ – Maximal 49ccm und 45 km/h. Einstieg ab 15 Jahren, Beginn bereits mit 14 1/2 Jahren möglich.
Theorieprüfung frühestens 3 Monate, Praxisprüfung frühestens 1 Monat vor dem 15. Geburtstag.

Mofa

Mofa-Prüfbescheinigung – Berechtigt zum Fahren von Mofas mit maximal 50ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.

Klasse B

Der ganz normale Autoführerschein – Einstieg ab 17 1/2 Jahren.
Theorieprüfung frühestens 3 Monate, Praxisprüfung frühestens 1 Monat vor dem 18. Geburtstag.

Klasse BF17

Der Autoführerschein mit Begleitung – Ab 17 Jahren darfst du mit einer Begleitperson fahren. Voraussetzungen für die Begleitperson: mindestens 30 Jahre alt, seit mindestens 5 Jahren im Besitz des Klasse B Führerscheins und maximal 1 Punkt in Flensburg.
Beginn mit 16 1/2 Jahren möglich. Theorieprüfung frühestens 3 Monate, Praxisprüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag.

Klasse B78

Autoführerschein auf Automatikfahrzeug – Ausbildung ausschließlich auf einem Automatikfahrzeug. Nachteilig: Der Führerschein ist nur für Automatikfahrzeuge gültig.
Voraussetzungen sind die gleichen wie bei Klasse B/BF17.

Klasse B197

Der ganz normale Autoführerschein mit Automatikfahrzeugprüfung – Ihr dürft auf einem Automatikfahrzeug die Prüfung ablegen, seid aber nicht auf Automatikfahrzeuge beschränkt, wie bei Klasse B78.
Voraussetzung: Mindestens 10 Fahrstunden mit anschließender mindestens 15-minütiger Testfahrt auf einem Schaltfahrzeug. Die restlichen Bedingungen entsprechen denen der Klasse B/BF17.

Klasse B96

Anhänger fahren ohne Fahrprüfung – Nach der Schulung bei uns darfst du Gespanne bis 4,25t bewegen. Voraussetzung: Autoführerschein der Klasse B/BF17.

Klasse BE

Der Anhängerführerschein – Nach bestandener praktischer Prüfung darfst du Gespanne bis maximal 7,0t fahren. Voraussetzung: Autoführerschein der Klasse B/BF17.